Geschichte

Gründung

Auf Anregung der Bürgergemeinde Münchenstein wurde der Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden im Jahr 1954 ins Leben gerufen. Ausschlaggebend waren der schwindende ortsbürgerliche Bevölkerungsanteil, die zunehmende finanzielle Belastung und die Sorge um die weitere Existenzberechtigung der Bürgergemeinden. Der Gründungsbeschluss lautete:

Die heute am 11. Dezember 1954, im «Ziegelhof» in Liestal tagenden und von 42 Vertretern aus 25 Gemeinden des Kantons beschickte Versammlung beschliesst einstimmig die Gründung eines Kantonalverbandes Basellandschaftlicher Bürgergemeinden zur Wahrung, Pflege und Förderung der ortsbürgerlichen Bestrebungen in den 74 Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft.

Erster Präsident des Verbandes wurde Ernst Huggel-Breguet aus Münchenstein. Erster Geschäftsführer war Charles Zeller aus Liestal. Dank unermüdlicher Werbung und Überzeugungsarbeit gelang es nach und nach, alle Baselbieter Bürgergemeinden für einen Beitritt zu gewinnen.

Zielsetzungen

Die Zielsetzung des ersten Vorstandes waren 1954 noch wie folgt umschrieben:

  1. Materielles und Gesetzgeberisches
    1. Einflussnahme auf die Gestaltung des revidierten Gemeindegesetzes; Anpassung der Kompetenzen, ev. Ablösung
    2. Freigabe des Zuchtstierlandes nach Massgabe des Viehbestandes
    3. Bürgerrechtsgesetz
    4. Armengesetz – Einführung des Wohnortsprinzips; Finanzausgleich zwischen den Bürgergemeinden
    5. Jagdwesen – Beteiligung der Bürgergemeinden am Ertrag der Gerechtsamen
    6. Versicherungswesen – günstigere Prämiensätze für Haftpflicht- und Unfallversicherungen
    7. Beratungen bei Verträgen über Quellrechte und Baurechte
    8. Massnahmen gegen die Abwanderung in den Landgemeinden
  2. Kulturelles
    1. Pflege guter Beziehungen zu den Einwohnergemeinden
    2. Unterstützung und Werbung für die Verbundenheit mit dem heimatlichen Boden bei unserer Jugend
    3. Geistige Abwehr gegen die Verstädterung
    4. Hinweis auf die bedeutung unserer Wälder für das gesamte Leben des Volkes
    5. Pflege der alten Bräuche, Bannumgang, etc.

Erfolge
In seiner Geschichte hat der Verband seither immer wieder aktiv bei der Baselbieter Gesetzgebung mitgewirkt und sich für die Förderung des Baselbieter Bürgerwesens eingesetzt, z.B.

  • 1957 bei der Revision des Besoldungsgesetzes, mit welcher die Bürgergemeinden von der Pflicht der unentgeltlichen Lieferung des Brennholzes für Schulen und des Kompetenzholzes für Lehrer entbunden wurden.
  • bei der wegen der damals noch bestehenden Vermögenssteuerpflicht für die Bürgergemeinden folgenschweren Kastasterschätzung der Waldungen, bei welcher eine den Bürgergemeinden entgegenkommendere Berechnung durchgesetzt werden konnte.
  • als bei der Neuzuweisung des Jagdpachtzinses die Einwohnergemeinden auch zur Beitragsleistung an die Wildschadenverhütung verpflichtet werden konnten.
  • die Aufhebung der Ungleichbehandlung von Kantonsbürgern ud Nichtkantonsbürgern bezüglich der Armensteuer bei der Übertragung der Armenfürsorge auf die Bürgergemeinden
  • die Einführung der erleichterten Einbürgerung, insbesondere alteingesessener Familien mit der revision des Bürgerrechtsgesetzes 1965
  • im Widerstand gegen die Initiative des Landesrings zur Abschaffung der Bürgergemeinden
    Die Verankerung der Bürgergemeinden im neuen Gemeindegesetz von 1970
  • etc…
  • bis zur erneuten Revision des Bürgerrechtsgesetzes 2008.

Bisherige Präsidenten:
1954 – 1963 Ernst Huggel-Breguet, Münchenstein (ab 1963 Ehrenpräsident)
1963 – 1963 Hans Martin Bielser, Frenkendorf (am 3. Juni 1963 im Amt verstorben)
1963 – 1975 Hans Meyer-Krattiger, Oberdorf (ab 1989 Ehrenmitglied)
1989 – 1999 Christian Miesch-Schweizer, Nationalrat, Titterten (ab 1999 Ehrenmitglied)
1999 – 2013 Christophe Loetscher, Hölstein (ab 2013 Ehrenmitglied)
2013 – heute Georges Thüring, Grellingen, alt Landrat

Ausführlich wird die Geschichte der Baselbieter Bürgergemeinden in der Festschrift zum 40jährigen Verbandsjubiläum von e. Staatsarchivar Hans Sutter, Rickenbach beschrieben. Das Buch kann zum Preis von 10 CHF bei der Geschäftsstelle bezogen werden:
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